Spediteure und Logistiker: Rechteverwaltung statt PIN-Verfahren.

Sichere und transparente Abholrechte mit der digitalen Secure Release Order.
Keine PINs mehr, kein Papierkram – einfach, flexibel, jederzeit verfügbar.

Der Prozess für Spediteure auf einen Blick

Info (Notification) erhalten

Informationen über neue und aktuelle Abholrechte erhalten.

Abholrecht verwalten

Das Abholrecht kann weitergegeben, zurückgegeben, zurückgezogen und eingesetzt werden.

Info (Receipt) erhalten

Auf alle getätigten Aktionen erhalten Sie eine Rückmeldung über den neuen Status des Abholrechts.

Der Bahn-Operator-Prozess auf einen Blick

Abholrecht prüfen

Überprüfen Sie via German Ports, ob sie ein gültiges Abholrecht für einen Container besitzen.

Transportauftrag versenden

Senden Sie einen Transportauftrag über tPR oder CODIS an das Terminal. Das Abholrecht wird überprüft.

Container abholen

Der Container wird wie im heutigen Prozess verladen und Sie erhalten dieselben Mitteilungen.

Der Binnenschiff-Prozess auf einen Blick

Abholrecht prüfen

Überprüfen Sie via German Ports, ob Sie ein gültiges Abholrecht für einen Container besitzen.

Coprar.Load versenden

Senden Sie die coprar.load wie gewohnt an das Terminal. Das Abholrecht wird überprüft.

Container abholen

Der Container wird wie im heutigen Prozess verladen und Sie erhalten dieselben Mitteilungen.

Der Fuhrunternehmen- und Fahrer-Prozess auf einen Blick

Abholrecht prüfen

Überprüfen Sie via German Ports, ob Sie ein gültiges Abholrecht für einen Container besitzen.

Slot buchen

Buchen Sie einen Slot über TR02 oder TruckGate. Nach der Buchung erhalten Sie eine Tourenplannummer.

Container abholen

Dafür benötigen Sie ein gültiges Abholrecht und Tourenplannummer. Zudem müssen Sie sich identifizieren (IDP-App).

Schritt für Schritt-Anleitunng

1. Registrieren Sie ihr Unternehmen

Jedes Unternehmen muss sich einmalig in German Ports registrieren!

Nach der Registrierung können Sie in German Ports eigenständig Niederlassungen einrichten und Nutzer hinzufügen.

Hier direkt anmelden

2. Informieren Sie Ihre Kunden

Informieren Sie Ihre Kunden rechtzeitig darüber, dass auch sie German Ports nutzen müssen. Nur registrierte Kunden können Abholrechte für Importcontainer empfangen und verwalten.

Außerdem wichtig: Ihre Kunden müssen ebenfalls die jeweils nächste Partei informieren, die Container abholen darf. So läuft die Übergabe sicher und unkompliziert.

Hier kommen Sie zum Kundenschreiben

3. Binden Sie sich technisch an

Als Unternehmen können Sie sich technisch über XML oder REST anbinden. Nutzen Sie hierfür folgende Dokumentationen:

Schauen Sie sich zunächst den XML Implementation Guide an.

Mit dem Claim Transfer können Sie folgende Aktionen ausführen:

  • Weitergabe eines Abholrechts an einen Subunternehmer.
  • Entzug eines zuvor weitergegebenen Abholrechts an ein Subunternehmen.
  • Ablehnung bzw. Rückgabe eines erhaltenen Abholrechts.
  • Nutzung eines Abholrechts zur Abholung eines Containers.

Die Antwortnachricht ist in dem Fall die Notification Message (XML).

Die Notification Message (XML)  erfüllt zwei wesentliche Funktionen: Receipt und Notification.

  • Receipt: Bestätigung der Verarbeitung (ClaimStatus: Accepted, Rejected, Pending).
  • Notification: Informiert beteiligte Parteien aktiv über Änderungen.

Schauen Sie sich den REST Implementation Guide an, um Schnittstellen und Abläufe zu verstehen.

Alternativ können Sie die WebUI für die manuelle Bearbeitung und Verwaltung der Freistellungen nutzen.

Dokus & Guides

User Guide

Schritt-für-Schritt-Anleitungen: Wie lege ich Freistellungen an, wie widerrufe ich sie?

FAQ Spediteure und Logistiker Allgemein

Ja, es gibt dafür eine Upload-Vorlage. Gerade für Großunternehmen ist ein Bulk-Upload vorgesehen. Details finden sich im User Guide.

Ja, Registrierung ist nicht gleich der Vertragsabschluss. Die Registrierung ist der erste Schritt. Erst mit dem Vertragsschluss bei dbh/DAKOSY ist die Nutzung von German Ports aktiv möglich. Beide Schritte sind erforderlich.

Der Container-Operator (in der Regel die Reederei). Die Reederei übermittelt das erste Abholrecht an den jeweiligen Beteiligten in der Transportkette – z. B. Spediteur, oder Logistikdienstleister – unter Nutzung der GP-ID.

Nein, die Aktivierung erfolgt automatisch bei Empfang. Sobald ein Unternehmen ein Abholrecht erhält, kann es damit arbeiten oder es weitergeben. Es ist keine gesonderte Freischaltung nötig.

Ja, das ursprüngliche freigebende Unternehmen (z. B. Reeder oder Spediteur) kann das Abholrecht aktiv zurückziehen, solange es noch nicht genutzt wurde.

Über die GP-ID, VAT-Nummer oder Unternehmensnamen. German Ports bietet eine Suchfunktion in der Oberfläche, mit der Sie nach registrierten Unternehmen suchen können. Wichtig: Nur registrierte Partner erscheinen dort.

Nicht im engeren Sinn. Favoritenfunktionen sind nicht vorgesehen. Derzeit gibt es keine Funktion zur dauerhaften Verknüpfung von Partnern oder Favoritenlisten. Die Auswahl muss bei jeder Rechtevergabe erneut erfolgen.

Ja, die REST-API-Dokumentation steht in deutscher und englischer Sprache auf der Website germanports.com zur Verfügung.

Technisch ja, sofern vom jeweiligen IDP unterstützt. Ein Fahrer kann über eine Fahrererkennung z. B. bei Conroo für mehrere registrierte Unternehmen freigeschaltet sein. German Ports selbst verwaltet keine Fahrerdaten.

Die Buchung wird technisch abgelehnt. Das Terminalsystem prüft in Echtzeit, ob ein gültiges Abholrecht für den Container beim buchenden Unternehmen vorliegt. Ist dies nicht der Fall, erscheint eine Fehlermeldung und die Buchung ist nicht möglich.

Der Slot wird technisch ungültig, eine neue Buchung durch den neuen Rechteinhaber ist nötig. Das System prüft erneut beim Check-in am Terminal. Fehlt das gültige Abholrecht, wird der Zugang verweigert.

FAQ für Spediteure

Für Spediteure gibt es diverse Möglichkeiten, German Ports nutzen zu können. Neben der Nutzung einer EDI-Schnittstelle können auch bereits verwendete Systeme (CODIS, IMP, BIT) Verbindungen zu German Ports genutzt werden. Ebenfalls können Sie ihr genutztes TMS anbinden. Darüber hinaus erhalten nach der Mandanteneinrichtung alle registrierten Spediteure immer die Möglichkeit, die auch Web-Oberfläche zu nutzen

Als Erstes muss jeder den Anmeldeprozess auf unserer Seite German Ports – German Ports durchlaufen. Dort können Sie uns auch schon aufgeben, wie Sie German Ports nutzen möchten. Im Anschluss erhalten Sie einen Vertrag und senden uns diesen unterschrieben zurück. Erst dann erfolgt durch dbh und/oder DAKOSY die Einrichtung.

German Ports ist ab dem 01.10.2025 mit dem Inkrafttreten der gesetzlichen Verordnung verpflichtend.

Als Spediteur sollten Sie die auf der Website bereitgestellten technischen und funktionalen Dokumentationen prüfen. Vereinbaren Sie bei Bedarf frühzeitig einen Onboarding-Termin mit dem Projektteam. Sobald Ihre Systeme angepasst sind, kann die Integration flexibel getestet werden.

Ja, ein abgeschlossener Vertrag mit dbh erlaubt die Rechteverwaltung für Bremerhaven und/oder Wilhelmshaven und ein abgeschlossener Vertrag mit DAKOSY für Hamburg.

Nein, Spediteure können keine Abholrechte erstellen oder stornieren.

Ein Spediteur kann auch selber ein Abholrecht nutzen, wenn er im Selbsteintritt den Container abholt.

Als Spediteur können Sie Abholrechte weitergeben (pass), zurückziehen (revoke), zurückgeben (return) oder auch selber nutzen (use). Diese Funktionen können je nach Anbindung via Schnittstelle oder in der Web-Anbindung angestoßen werden. Genauere Anleitungen entnehmen Sie aus unseren User-Guides.

Nein, ein Abholrecht kann nur an einen Logistiker gegeben werden.

Das Abholrecht kann per „revoke“ zurückgezogen werden. Der Logistiker verliert dann das Abholrecht und der Spediteur hat es wieder.

Ja, solange das Recht nicht im Status „USED“ ist, kann es bis zu sich selbst zurückgezogen werden.

Nein. Jede Party kann nur sehen, von wem das Recht kam und an wen man es weitergegeben hat.

Beim „Pending Inspection Status“ wird das Abholrecht vom Terminal „eingefroren“, da eine Inspektion des Containers angeordnet wurde. Während dieses Status kann das Recht nicht verwaltet werden.

FAQ für Bahn-Operator

Neben der Möglichkeit, sich über EDI-Schnittstelle anzubinden, wird es auch möglich sein, bisher genutzte Systeme und Anwendungen zu nutzen (wie z. B. CODIS). Generell wird jedem Teilnehmer von German Ports, die Web-Oberfläche zur Verfügung gestellt. Nach Absprache ist auch eine Rest-Anbindung möglich.

Nein, im Bahn-Prozess prüft German Ports immer auf die jeweilige juristische Person.

Nein, das Abholrecht via German Ports betrifft nur die Voll-Container, welche über den Standard-Importprozess ins Land geführt werden.

Nach Absprache können EVUs auch in German Ports Abholrechte generieren. Hierfür bitten wir Sie, bilateral mit ihrem Vertragspartner in Kontakt zu treten bzgl. der erweiterten Einrichtung.

FAQ für Binnenschiffe

Neben der Möglichkeit, sich über eine EDI-Schnittstelle anzubinden, wird es auch möglich sein, die von Ihnen bisher genutzten Systeme und Anwendungen (wie binntelligent) weiterzunutzen. Generell wird jedem Teilnehmer von German Ports ein Webinterface zur Verfügung gestellt. Nach Absprache ist auch eine REST-Anbindung möglich.

Nein, German Ports prüft im Binnenschiffsverfahren immer die jeweilige juristische Person.

Nein, die Abholrechte über die deutschen Häfen gelten nur für Vollcontainer, die über das normale Importverfahren ins Land gebracht werden.

FAQ für Trucks

Damit ein Container abgeholt werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Das Unternehmen, das den Slot bucht, muss über ein gültiges Abholrecht (Pick-Up Right) in German Ports verfügen. Nur Unternehmen, denen ein Abholrecht zugewiesen wurde, können einen Slot für den entsprechenden Container buchen.
  • Bei Ankunft am Terminal muss sich der Fahrer eindeutig identifizieren können. Je nach Terminal erfolgt dies z. B. über ein IDP-System (z.B. Conroo, Passify, ImpalaID).

Die für die Abholung relevanten Daten werden ab dem Stichtag über German Ports verarbeitet und weitergeleitet.

Ja, die bekannten Prozesse mit Truckgate bleiben bestehen. Um jedoch einen Slot in Truckgate buchen zu können, müssen Sie zuvor in German Ports als berechtigter Fahrer hinterlegt worden sein. Das können berechtigte Nutzer ihres Unternehmens in German Ports machen. Erst dann ist die Slotbuchung über TruckGATE möglich. Alle weiteren Abläufe nach der Slotbuchung entsprechen dem aktuellen Prozess.

Kann der neue Fahrer den Container trotzdem abholen? Ja, ein kurzfristiger Fahrerwechsel ist grundsätzlich möglich. Solange die Slotbuchung gültig ist, kann auch ein anderer Fahrer den Container abholen. Voraussetzung ist jedoch, dass sich der neue Fahrer bei der Ankunft ordnungsgemäß am Terminal ausweist – z. B. über ein IDP-System, je nach Terminalanforderung.

Jedes Unternehmen kann jederzeit einsehen, welche Abholrechte (Pick-Up Rights) ihm zugeordnet sind. Designierte Benutzer haben Zugriff über die Web-Oberfläche von German Ports. Alternativ kann die Anzeige auch über eine Integration in das eigene Transport Management System (TMS) erfolgen, je nach technischer Umsetzung.

Ein Abholrecht (Pick-Up Right) wird für alle Importcontainer und beladenen Container benötigt, die am Terminal abgeholt werden sollen. Leere Container sind nicht Teil von German Ports.

Ein Direktzugriff auf die German Ports Plattform ist nur für Administratoren und benannte Nutzer Ihres Unternehmens möglich. Als Fahrer erhalten Sie alle relevanten Informationen zur Abholung – wie z. B. Slotbuchung über Ihre bestehenden Kommunikationskanäle, z. B. durch Ihre Disposition oder das eigene TMS.

Onboarding

Noch nicht Teilnehmer von German Ports? Dann klicken Sie hier, um zu unserer Anmeldeseite zu gelangen.