Spediteure und Logistiker: Rechteverwaltung statt PIN-Verfahren.

Sichere und transparente Abholrechte mit der digitalen Secure Release Order.
Keine PINs mehr, kein Papierkram – einfach, flexibel, jederzeit verfügbar.

Der Prozess für Spediteure auf einen Blick

Info (Notification) erhalten

Informationen über neue und aktuelle Abholrechte erhalten.

Abholrecht verwalten

Das Abholrecht kann weitergegeben, zurückgegeben, zurückgezogen und eingesetzt werden.

Info (Receipt) erhalten

Auf alle getätigten Aktionen erhalten Sie eine Rückmeldung über den neuen Status des Abholrechts.

Der Bahn-Operator Prozess auf einem Blick

Abholrecht prüfen

Überprüfen Sie via German Ports, ob sie ein gültiges Abholrecht für einen Container besitzen.

Transportauftrag versenden

Senden Sie einen Transportauftrag über tPR oder CODIS an das Terminal. Das Abholrecht wird überprüft.

Container abholen

Der Container wird wie im heutigen Prozess verladen und Sie erhalten dieselben Mitteilungen.

Der Binnenschiff Prozess auf einem Blick

Abholrecht prüfen

Überprüfen Sie via German Ports, ob sie ein gültiges Abholrecht für einen Container besitzen.

Coprar.Load versenden

Senden Sie die coprar.load wie gewohnt an das Terminal. Das Abholrecht wird überprüft.

Container abholen

Der Container wird wie im heutigen Prozess verladen und Sie erhalten dieselben Mitteilungen.

Der Fuhrunternehmen- und Fahrer-Prozess auf einem Blick

Abholrecht prüfen

Überprüfen Sie via German Ports, ob sie ein gültiges Abholrecht für einen Container besitzen.

Slot buchen

Buchen Sie einen Slot über TR02 oder TruckGate. Nach der Buchung erhalten Sie eine Tourenplannummer.

Container abholen

Dafür benötigen Sie ein gültiges Abholrecht und Tourenplannummer. Zudem müssen Sie sich Identifizieren (IDP-App).

Dokus & Guides

User Guide

Schritt-für-Schritt-Anleitungen: Wie lege ich Freistellungen an, wie widerrufe ich sie?

FAQ für Spediteure

Für Spediteure gibt es diverse Möglichkeiten German Ports nutzen zu können. Neben der Nutzung einer EDI-Schnittstelle können auch bereits verwendete Systeme (CODIS, IMP, BIT) Verbindungen zu German Ports genutzt werden. Ebenfalls können Sie ihr genutztes TMS anbinden. Darüber hinaus erhalten nach der Mandanteneinrichtung alle registrierten Spediteure immer die Möglichkeit die auch Web-Oberfläche zu nutzen
Als erstes muss jeder den Anmeldeprozess auf unserer Seite German Ports – German Ports durchlaufen. Dort können Sie uns auch schon aufgeben, wie Sie German Ports nutzen möchten. Im Anschluss erhalten Sie einen Vertrag und senden uns diesen unterschrieben zurück. Erst dann erfolgt durch dbh und/oder DAKOSY die Einrichtung.

German Ports ist ab dem 01.10.2025 mit dem Inkrafttreten der gesetzlichen Verordnung verpflichtend.

Als Spediteur sollten Sie die auf der Website bereitgestellten technischen und funktionalen Dokumentationen prüfen. Vereinbaren Sie bei Bedarf frühzeitig einen Onboarding-Termin mit dem Projektteam. Sobald Ihre Systeme angepasst sind, kann die Integration flexibel getestet werden.
Ja, ein abgeschlossener Vertrag mit dbh erlaubt die Rechteverwaltung für Bremerhaven und/oder Wilhelmshaven und ein abgeschlossener Vertrag mit DAKOSY für Hamburg
Nein, Spediteure können keine Abholrechte erstellen oder stornieren.
Ein Spediteur kann auch selber ein Abholrecht nutzen, wenn er im Selbsteintritt den Container abholt.
Als Spediteur können Sie Abholrechte weitergeben (pass), zurückziehen (revoke), zurückgeben (return) oder auch selber nutzen (use). Diese Funktionen können je nach Anbindung via Schnittstelle oder in der Web-Anbindung angestoßen werden. Genauere Anleitungen entnehmen Sie aus unseren User-Guides.
Nein, ein Abholrecht kann nur an einen Logistiker gegeben werden.
Das Abholrecht kann per „revoke“ zurückgezogen werden. Der Logistiker verliert dann das Abholrecht und der Spediteur hat es wieder.
Ja, solange das Recht nicht im Status „USED“ ist, kann es bis zu sich selbst zurückgezogen werden.
Nein. Jede Party kann nur sehen, von wem das Recht kam und an wen man es weitergegeben hat.
Beim „Pending Inspection Status“ wird das Abholrecht vom Terminal „eingefroren“, da eine Inspektion des Containers angeordnet wurde. Während diesem Status kann das Recht nicht verwaltet werden.

FAQ für Bahn-Operator

Neben der Möglichkeit, sich über EDI-Schnittstelle anzubinden, wird es auch möglich sein, bisher genutzte Systeme und Anwendungen zu nutzen (wie z. B. CODIS). Generell wird jedem Teilnehmer von German Ports, die Web-Oberfläche zur Verfügung gestellt. Nach Absprache ist auch eine Rest-Anbindung möglich.
Nein, im Bahn-Prozess prüft German Ports immer auf die jeweilige juristische Person.
Nein, das Abholrecht via German Ports betrifft nur die Voll-Container, welche über den Standard-Importprozess ins Land geführt werden.
Nach Absprache können EVUs auch in German Ports Abholechte generieren. Hierfür bitten wir Sie bilateral mit ihrem Vertragspartner in Kontakt zu treten bzgl. der erweiterten Einrichtung.

FAQ für Binnenschiffe

Neben der Möglichkeit, sich über eine EDI-Schnittstelle anzubinden, wird es auch möglich sein, die von Ihnen bisher genutzten Systeme und Anwendungen (wie binntelligent) weiter zu nutzen. Generell wird jedem Teilnehmer von German Ports ein Webinterface zur Verfügung gestellt. Nach Absprache ist auch eine REST-Anbindung möglich.
Nein, German Ports prüft im Binnenschiffsverfahren immer die jeweilige juristische Person.
Nein, die Abholrechte über die deutschen Häfen gelten nur für Vollcontainer, die über das normale Importverfahren ins Land gebracht werden.

FAQ für Trucks

Damit ein Container abgeholt werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Das Unternehmen, das den Slot bucht, muss über ein gültiges Abholrecht (Pick-Up Right) in German Ports verfügen. Nur Unternehmen, denen ein Abholrecht zugewiesen wurde, können einen Slot für den entsprechenden Container buchen.
  • Bei Ankunft am Terminal muss sich der Fahrer eindeutig identifizieren können. Je nach Terminal erfolgt dies z. B. über ein IDP-System (z.B. Conroo, Passify, ImpalaID).

Die für die Abholung relevanten Daten werden ab dem Stichtag über German Ports verarbeitet und weitergeleitet.

Ja, die bekannten Prozesse mit Truckgate bleiben bestehen. Um jedoch einen Slot in Truckgate buchen zu können, müssen Sie zuvor in German Ports als berechtigter Fahrer hinterlegt worden sein. Das können berechtigte Nutzer ihres Unternehmens in German Ports machen. Erst dann ist die Slotbuchung über TruckGATE möglich. Alle weiteren Abläufe nach der Slotbuchung entsprechen dem aktuellen Prozess.
Kann der neue Fahrer den Container trotzdem abholen? Ja, ein kurzfristiger Fahrerwechsel ist grundsätzlich möglich. Solange die Slotbuchung gültig ist, kann auch ein anderer Fahrer den Container abholen. Voraussetzung ist jedoch, dass sich der neue Fahrer bei der Ankunft ordnungsgemäß am Terminal ausweist – z. B. über ein IDP-System, je nach Terminalanforderung.
Jedes Unternehmen kann jederzeit einsehen, welche Abholrechte (Pick-Up Rights) ihm zugeordnet sind. Designierte Benutzer haben Zugriff über die Web-Oberfläche von German Ports. Alternativ kann die Anzeige auch über eine Integration in das eigene Transport Management System (TMS) erfolgen, je nach technischer Umsetzung.
Ein Abholrecht (Pick-Up Right) wird für alle Importcontainer und beladenen Container benötigt, die am Terminal abgeholt werden sollen. Leere Container sind nicht Teil von German Ports.
Ein Direktzugriff auf die German Ports Plattform ist nur für Administratoren und benannte Nutzer Ihres Unternehmens möglich. Als Fahrer erhalten Sie alle relevanten Informationen zur Abholung – wie z. B. Slotbuchung über Ihre bestehenden Kommunikationskanäle, z. B. durch Ihre Disposition oder das eigene TMS.

Onboarding

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