Reeder & Secure Release Order

Abholrecht statt PINs – moderner und sicherer Freistellprozess!
Das bietet German Ports!

Der Prozess für Reeder auf einen Blick

Freistellung senden

Senden Sie die Freistellung (per EDI / XML) an German Ports. Daraus wird ein digitales Abholrecht generiert.

Empfänger benennen

In der Freistellung übermitteln Sie die German Ports ID des Unternehmens, welches das Abholrecht erhalten soll.

Freistellung verwalten

Bei Bedarf können Sie Änderungen (Stornierungen, Updates) an German Ports senden.

Dokus & Guides

User Guide

Schritt-für-Schritt-Anleitungen: Wie lege ich Freistellungen an, wie widerrufe ich sie?

FAQ für Reeder

Reedereien haben mehrere Möglichkeiten, sich an German Ports anzubinden. Zum einen besteht die Möglichkeit, eine EDI-Schnittstelle zu nutzen, über die Freistellungen, Updates und Stornierungen als COREOR übermittelt werden. In diesem Fall erfolgen Rückmeldungen bei Fehlern über das eine APERAK. Alternativ kann auch das XML-Format für die Secure Release Order verwendet werden. Darüber hinaus steht eine Web-Oberfläche zur Verfügung, über die digitale Abholrechte direkt erstellt, bearbeitet und verwaltet werden können. Der Zugriff auf die Web-Oberfläche ist für alle registrierten Unternehmen möglich, sobald die Registrierung abgeschlossen und die entsprechenden technischen Mandanten eingerichtet wurden.

Eine API-Anbindung ist im weiteren Ausbau von German Ports geplant. Für den Betrieb zum 01.10.2025 müssen Freistellungen allerdings über EDI oder XML übermittelt werden.

Um über German Ports digitale Abholrechte zu erstellen und zu nutzen, müssen Sie sowie ihre Empfängerparteien (Initial Release Parties) in German Ports registriert und angebunden sein. Nur so kann die Zustellung und Weitergabe des Abholrechts ordnungsgemäß erfolgen. Ab dem 01.10.2025 müssen zusätzlich auch alle weiteren Akteure in der Abholkette angebunden sein, da ohne gültiges Abholrecht kein Container mehr vom Terminal abgeholt werden kann.
Als Reeder sollten Sie die auf der Website bereitgestellten technischen und funktionalen Dokumentationen prüfen. Vereinbaren Sie bei Bedarf frühzeitig einen Onboarding-Termin mit dem Projektteam. Sobald Ihre Systeme angepasst sind, kann die Integration flexibel getestet werden.
Das Abholrecht (Pick-Up Right) wird über German Ports erstellt und ersetzt die bisherige Freistellreferenz. Es dient dazu, die Übergabe von Containern sicherer, nachvollziehbarer und standardisierter zu gestalten. Die Übergabe basiert künftig auf digitalen Berechtigungen statt auf PIN-Codes. So wird die Sicherheit für alle Beteiligten entlang der Importkette deutlich erhöht.
Ein Abholrecht wird automatisch in German Ports generiert, sobald Sie als Reeder eine Freistellung übermitteln – entweder als COREOR oder Release Order XML.
Nach der Freistellung durch den Reeder wird das Abholrecht (Pick-Up Right) an die vom Reeder angegebene Empfängerpartei (Initial Release Party) weitergegeben. Dieser kann das Recht entweder selbst nutzen, an ein weiteres Unternehmen weitergeben oder das Recht erneut über German Ports verwalten. Die finale Abholung am Terminal erfolgt nur dann, wenn die abholende Person eindeutig identifiziert ist und mit dem Pick-Up Right verknüpft wurde.
Jedes Unternehmen, das bei German Ports registriert ist, erhält eine German Ports ID. Diese eindeutige Kennung muss bei der Freistellung entweder in der COREOR, in der Release Order XML oder über die Web-Oberfläche angegeben werden. German Ports nutzt diese ID, um das Abholrecht (Pick-Up Right) der richtigen Empfangspartei zuzuweisen.
Die German Ports-IDs aller registrierten Unternehmen sind auf der Webseite von German Ports veröffentlicht und können dort heruntergeladen werden. Diese Liste ermöglicht es Reedereien, eine Zuordnung zu den eigenen internen IDs vorzunehmen. Sollte eine technische oder organisatorische Zuordnung dennoch nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte direkt an das German Ports-Team, um alternative Lösungswege zu besprechen.
Ja, das ist – ähnlich wie im heutigen Prozess – möglich. Wenn Sie ein Update der COREOR bzw. Release Order XML mit einem neuen Ablaufdatum senden, wird das Abholrecht automatisch in German Ports angepasst. Der aktuelle Inhaber des Abholrechts wird darüber informiert.

Ja. Wenn Sie ein Storno der Freistellung übermitteln, wird German Ports das entsprechende Abholrecht stornieren. Alle nachfolgenden Beteiligten in der Kette werden automatisch informiert, dass die Freistellung und damit auch das Abholrecht, nicht mehr gültig sind.

Ja. Eine Änderung ist entweder durch ein Update der COREOR oder über die Web-Oberfläche von German Ports möglich. Freigeschaltete Benutzer können dort bestehende Freistellungen und die zugehörigen Abholrechte verwalten, bei Bedarf zurückziehen und neu zuweisen.
Für Carrier’s Haulage-Container gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie das Abholrecht (Pick-Up Right) in German Ports verwaltet wird. Wenn Sie keine Empfangspartei angeben, verbleibt das Abholrecht automatisch bei Ihnen als Reeder, und Sie können es selbst verwalten. Setzen Sie in der COREOR explizit das Carrier’s Haulage-Flag, bleibt das Abholrecht ebenfalls bei Ihnen. Falls Sie das Abholrecht an ein Subunternehmen oder eine Niederlassung übertragen möchten, können Sie die German Ports ID dieses Unternehmens als Empfangspartei in der COREOR angeben. In diesem Fall wird das Abholrecht automatisch dem entsprechenden Subunternehmen zugeordnet und kann dort weiter verwaltet werden.
Wenn ein Container bereits für ein bestimmtes Terminal freigestellt wurde und es anschließend zu einer Terminaländerung kommt, muss die bestehende Freistellung zunächst storniert werden. Anschließend ist eine neue Freistellung für das geänderte Terminal zu erstellen. In diesem Zusammenhang wird das ursprüngliche Abholrecht (Pick-Up Right) automatisch storniert und ein neues Abholrecht für das neue Terminal in German Ports erzeugt.
Bei behördlichen Inspektionen muss unter Umständen der Reeder aktiv werden. Wenn ein Terminal damit beauftragt wird, einen Container außerhalb des Terminalgeländes zu einer CPA oder VET zu transportieren, muss der Reeder entweder den neuen Status „Pending Inspection“ bestätigen oder vorab die Erlaubnis erteilen, diesen Status zu setzen. Ohne diese Zustimmung kann das Terminal den Transport nicht organisieren.
Wenn ein Terminal beauftragt wird, den Transport zur CPA (Containerprüfanlage) zu organisieren, muss der Reeder entweder den Statuswechsel zu „Pending Inspection“ aktiv bestätigen oder proaktiv die Erlaubnis erteilen, dass das Terminal diesen Status setzen darf. Dies dient als zweite Sicherheitsinstanz, um Missbrauch zu verhindern.

Onboarding

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