Terminals im German Ports
SRO Prozess

Sicher, digital, standardisiert – die neue Prüfung des Abholrechts der Terminals mit German Ports.

Der Prozess für Terminals auf einem Blick

Containerabholung

Informationen über die bevorstehende Abholung eines Containers wie im heutigen Prozess erhalten.

Abholrecht prüfen

Die Berechtigung zum Abholrecht gegen German Ports prüfen.

Ergebnis der Prüfung

Je nach eingereichten Daten wird die Prüfung positiv oder negativ zurückgegeben.

Dokus & Guides

Fachliche Dokumentation

FAQ für Terminals

Der German Ports Prozes gilt für alle Verkehrsträger. Daher umschließt der Prozess sowohl die Abholung per LKW, Bahn und Binnenschiff.
Der Prozess der Container-Freistellung und -Abholung im Verkehrsträger Truck betrifft für das Modul Secure Release Order im Bereich folgende Abläufe:

  • Slot Buchung und/oder Transportvoranmeldung
  • Identifikation und Verifizierung der Fahrer am Gate
  • Dokumentation der übermittelnden Daten im Gate-In und Gate-Out Prozess
Terminals haben mehrere Möglichkeiten, sich an German Ports anzubinden. Zum einen besteht die Möglichkeit sich direkt per REST an die Plattform anzubinden. In diesem Fall erfolgen alle Prüfungen und Abfragen die für den Abholprozess nötig sind über die bereitgestellten Endpunkte. Darüber hinaus erhalten die Terminals ebenfalls die Möglichkeit die Abfragen über die Web-UI abbilden zu können.
Um über German Ports digitale Abholrechte zu prüfen, müssen sowohl die Reeder als auch Spediteure in German Ports registriert und angebunden sein. Nur so kann das zu prüfende Abholrecht auch in German Ports vorhanden sein. Ab dem 01.10.2025 müssen zusätzlich auch alle weiteren Akteure in der Abholkette angebunden sein, da ohne gültiges Abholrecht kein Container mehr vom Terminal abgeholt werden kann. Das Terminal muss entweder über die Weboberfläche registriert sein oder per Schnittstelle angebunden sein.
Als Terminal sollten Sie Treffen mit German Ports vereinbaren und frühzeitig einen Onboarding-Termin mit dem Projektteam planen. Sobald Ihre Systeme angepasst sind, kann die Integration flexibel getestet werden. Sie müssen sich über die Übergangsphasen für Fuhrunternehmen und den damit verbundenen Konsequenzen für die Terminalprüfungen vertraut machen:

01.10.2025 – 01.04.2026:

Im Verkehrsträger Truck:

  1. Das Terminal prüft beim Status Request einer Transportvoranmeldung, ob das anfragende Unternehmen das Abholrecht besitzt. (Nur relevant falls das Terminal eine Transportvoranmeldung verwendet)
  2. Bei Ankunft der Fahrer muss das Terminal die Identität der Fahrer überprüfen.
  3. Bei Fahrer Check-In und Check-Out werden die dazugehörigen Daten (z.B. Fahrer-Identifikation und KFZ-Zeichen) unverzüglich an German Ports übermittelt.

In den Verkehrsträgern Bahn und Binnenschiff:

  1. Das Terminal prüft bei Anmeldung der Abholung ob eine Abholberechtigung beim Anfragenden Unternehmen vorliegt.

Ab 01.04.2026:

Zusätzlich zur Identifikation der Fahrer muss das Terminal die Abholberechtigung des eingetragenen Unternehmens gegen German Ports erneut validieren.

Das Abholrecht (Pick-Up Right) wird über German Ports erstellt und ersetzt die bisherige Freistellreferenz. Es dient dazu, die Übergabe von Containern sicherer, nachvollziehbarer und standardisierter zu gestalten. Die Übergabe basiert künftig auf digitalen Berechtigungen statt auf PIN-Codes. So wird die Sicherheit für alle Beteiligten entlang der Importkette deutlich erhöht.

Ein Abholrecht wird automatisch in German Ports generiert, sobald Sie als Reeder eine Freistellung übermitteln – entweder als COREOR oder Release Order XML.

Nach der Freistellung durch den Reeder wird das Abholrecht (Pick-Up Right) an die vom Reeder angegebene Empfängerpartei (Initial Release Party) weitergegeben. Dieser kann das Recht entweder selbst nutzen, an ein weiteres Unternehmen weitergeben oder das Recht erneut über German Ports verwalten. Die finale Abholung am Terminal erfolgt nur dann, wenn die abholende Person eindeutig identifiziert ist und mit dem Pick-Up Right verknüpft wurde.
Nein. Zur Sicherheit kann das Terminal ausschließlich anfragen, ob eine abholende Partei aktuell berechtigt ist. Das Terminal hat keine Einsicht darüber welches Unternehmen aktuell welche Abholberechtigung hat.
Die German Ports-IDs aller registrierten Unternehmen sind auf der Webseite von German Ports veröffentlicht und können dort heruntergeladen werden. Sollte eine technische oder organisatorische Zuordnung dennoch nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte direkt an das German Ports-Team, um alternative Lösungswege zu besprechen.
Ja, das ist – ähnlich wie im heutigen Prozess – möglich. Wenn ein Reeder ein Update der COREOR bzw. Release Order XML mit einem neuen Ablaufdatum senden, wird das Abholrecht automatisch in German Ports angepasst. Der aktuelle Inhaber des Abholrechts wird darüber informiert.
Ja. Wenn der Reeder ein Storno der Freistellung übermittelt, wird German Ports das entsprechende Abholrecht stornieren. Alle nachfolgenden Beteiligten in der Kette werden automatisch informiert, dass die Freistellung, und damit auch das Abholrecht, nicht mehr gültig ist.
Wenn ein Container bereits für ein bestimmtes Terminal freigestellt wurde und es anschließend zu einer Terminaländerung kommt, muss die bestehende Freistellung zunächst storniert werden. Anschließend ist eine neue Freistellung für das geänderte Terminal zu erstellen. In diesem Zusammenhang wird das ursprüngliche Abholrecht (Pick-Up Right) automatisch storniert und ein neues Abholrecht für das neue Terminal in German Ports erzeugt.
Bei behördlichen Inspektionen muss unter Umständen das Terminal aktiv werden. Wenn ein Terminal damit beauftragt wird, einen Container außerhalb des Terminalgeländes zu einer CPA oder VET zu transportieren, muss der Reeder entweder den neuen Status „Pending Inspection“ bestätigen oder vorab die Erlaubnis erteilen, diesen Status zu setzen. Ohne diese Zustimmung kann das Terminal den Transport nicht organisieren.
Wenn ein Terminal beauftragt wird, den Transport zur CPA (Containerprüfanlage) zu organisieren, muss der Reeder entweder den Statuswechsel zu „Pending Inspection“ aktiv bestätigen oder proaktiv die Erlaubnis erteilen, dass das Terminal diesen Status setzen darf. Dies dient als zweite Sicherheitsinstanz, um die Möglichkeit für Innentäter zu verhindern.

Onboarding

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