Veröffentlicht am: 21. Mai 2025Kategorien: News

Der Fahrplan für den sicheren Hafen – Die Freistellreferenz geht, das digitale Recht kommt

21. Mai 2025 | Die deutschen Seehäfen Hamburg, Bremerhaven und Wilhelmshaven ziehen an einem Strang, um dem Drogenschmuggel Einhalt zu gebieten und die Containerimporte künftig besser zu schützen. Dazu wird von der Freistellung des Reeders bis zur Auslieferung des Containers am Terminal die komplette Berechtigungskette digital in einem geschlossenen System abgebildet. Der Prozess ändert sich verpflichtend voraussichtlich zum 1. Oktober 2025 für Reeder, Terminalbetreiber, Speditionen und Transportunternehmen. Die wichtigsten Topics haben wir für Sie hier zusammengestellt.

Hintergrund zum bisherigen Freistellungsprozess

Bisher wurde ein Pin-basiertes Freistellungsverfahren genutzt, bei dem die Reederei den Spediteur mit einer Referenz berechtigte, den Container am Terminal abzuholen. Dieser Pin wurde in der Regel vom Spediteur an den Subunternehmer weitergereicht, der gegebenenfalls einen weiteren Subunternehmer einsetzte, bis der Pin final den abholenden Lkw-Fahrer erreichte. Jedes Mitglied in der jeweiligen Transportkette kannte die Freistellreferenz zur Abholung eines Containers. Gleichzeitig erhielt auch das Terminal Kenntnis über diese Freistellreferenz.

Das neue Prinzip des „digitalen Rechts zur Abholung“

Die Basis des künftigen Freistellprozesses bildet das „digitale Recht zur Abholung“. Dieses ersetzt die bisherige Pin-basierte Freistellreferenz. Durch das neue „digitale Recht“ wird sichergestellt, dass vom seeseitigen Eintreffen des Containers im Hafen bis zu dessen Abholung durch das Transportunternehmen jederzeit – auch in der Historie – nachvollziehbar ist, wer über den Container verfügen darf. Dabei kann die Freigabe des Containers mit dem „digitalen Recht“ nur von einer autorisierten Partei an die nächste erfolgen. Bei der Abholung selbst findet immer ein digitaler Abgleich statt, ob das jeweilige Transportunternehmen berechtigt ist. Vor Ort kann das „digitale Recht zur Abholung“ nur von den Fahrer:innen ausgeübt werden, die auch dem Transportunternehmen zugewiesen sind.

Alle Kommunikationsprozesse laufen über German Ports

Das neue digitale, geschlossene Freistellungsverfahren wird über die IT-Plattform von German Ports abgebildet. German Ports selbst ist ein Gemeinschaftsprojekt der Port Community Systeme (PCS) von DAKOSY aus Hamburg und dbh Logistics IT aus Bremen.

So können Speditionen und Transportunternehmen teilnehmen

Um das neue digitale Freistellungsverfahren nutzen zu können, registrieren sich die Unternehmen zunächst auf der Webseite https://www.germanports.com. Im Anschluss erhalten sie die Vertragsunterlagen. Sobald diese unterschrieben bei DAKOSY oder dbh logistics IT eintreffen, kann die technische Anbindung sowie die Freischaltung auf den Web-Plattformen (German Ports, IMP, BIP) erfolgen.

Optimal auf das Go-Live vorbereitet

Die Plattform-Betreiber empfehlen Speditionen und Transportunternehmen, ausreichend Zeit einzuplanen, um die IT-seitige Einrichtung zu realisieren und die neuen Abläufe im Rahmen der Testphase auszuprobieren. Die Voraussetzung für einen erfolgreichen Einführungsprozess ist, dass die Unternehmen zuvor ihre internen Prozesse mit dem neuen Freistellungsprozess in Einklang gebracht haben.

Außerdem ist ein zentraler Ansprechpartner festzulegen, der den Informationsaustausch mit German Ports koordiniert. Speditionen mit eigenem TMS können ihre Schnittstellen (API / EDI) an German Ports anbinden. Hier ist es wichtig im Vorfeld zu prüfen, welche Anpassungen im TMS erforderlich sind und diese entsprechend vorzubereiten.

Die technischen Anbindungsmöglichkeiten

Unternehmen können ihre eigenen IT-Systeme über offene Schnittstellen anbinden, ihre bestehenden digitalen Zugänge über die PCS-Plattformen von DAKOSY (IMP) oder dbh (BIT) nutzen oder die Freistellungen über die Web-Plattform German Ports abwickeln.

Quelle: DAKOSY Datenkommunikationssystem AG