FAQ
Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um die German Ports Secure Release Order

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Allgemein

Die German Ports Secure Release Order ist ein Gemeinschaftsprojekt der DAKOSY Datenkommunikationssystem AG und der dbh Logistics IT AG.

Gemeinsam stellen die beiden Systemhäuser die German Ports Plattform bereit, über die Abholrechte und Freistellinformationen für die deutschen Seehäfen Hamburg, Bremerhaven und Wilhelmshaven digital verarbeitet werden.

Die German Ports Secure Release Order ist ein Gemeinschaftsprojekt der DAKOSY Datenkommunikationssystem AG und der dbh Logistics IT AG.

Gemeinsam stellen die beiden Systemhäuser die German Ports Plattform bereit, über die Abholrechte und Freistellinformationen für die deutschen Seehäfen Hamburg, Bremerhaven und Wilhelmshaven digital verarbeitet werden.

German Ports richtet sich an Unternehmen, die am Importprozess von Vollcontainern beteiligt sind. Dazu gehören insbesondere Reedereien, Terminalbetreiber, Speditionen und Logistiker.

Auch TMS- und Softwareanbieter können sich als Dienstleister für diese Unternehmen an German Ports anbinden.

German Ports kann derzeit für die deutschen Seehäfen Hamburg, Bremerhaven und Wilhelmshaven genutzt werden. Über die Anbindung weiterer deutscher oder internationaler Seehäfen wird auf der German Ports-Website informiert.

Nein, ein Abholrecht über German Ports ist nur für Vollcontainer erforderlich, die über den Standard-Importprozess abgewickelt werden.

Der German Ports-Prozess umfasst die Abholung per Truck, Bahn und Binnenschiff. Feeder-
und Transshipment-Verkehre sind derzeit nicht integriert.

Ein Abholrecht bildet in German Ports die Berechtigung zur Abholung eines Containers ab und ersetzt die bisherige Freistellreferenz beziehungsweise das PIN-Verfahren.

Dadurch wird die Containerübergabe sicherer, nachvollziehbarer und standardisierter.

Ein Abholrecht wird in German Ports erstellt, sobald eine entsprechende Freistellung übermittelt wird – beispielsweise per COREOR, Release Order XML oder über die REST-Anbindung.

Alternativ kann das Abholrecht über das Webinterface erstellt werden.

Hier geht es zum Tutorial

Das erste Abholrecht wird von der Reederei an den vorgesehenen ersten Rechteinhaber vergeben, beispielsweise an eine Spedition oder einen Logistiker. Die eindeutige Zuordnung erfolgt über die German Ports-ID.

Nach der Freistellung durch die Reederei wird das Abholrecht an den ersten Rechteinhaber weitergegeben.

Dieser kann das Abholrecht selbst nutzen oder an ein weiteres Unternehmen weitergeben. Für die finale Abholung muss die abholende Partei eindeutig identifiziert und mit dem Abholrecht verknüpft sein.

Ja, eine Reederei kann ein Abholrecht stornieren. Dieses wird dann automatisch in German Ports ungültig und alle nachfolgenden Beteiligten werden darüber informiert.

Jedes bei German Ports registrierte Unternehmen erhält eine eindeutige German Ports-ID. Sie wird verwendet, um ein Abholrecht dem richtigen Rechteinhaber zuzuordnen.

Je nach Anbindung kann die German Ports-ID beispielsweise über COREOR, Release Order XML, die REST-Anbindung oder das Webinterface angegeben werden.

Partner-Codes sind Kundennummern, unter denen Speditionen bei einer Reederei geführt werden. Vergibt die Reederei Abholrechte über Partnercodes, müssen Speditionen Ihren Partnercode dort erfragen und mit Ihrer German Ports-ID verknüpfen.

Wie Partner-Codes hinterlegt werden, erfährt man in unseren Tutorials.

Legacy-Codes sind Benutzer-Codes der jeweiligen Inhouse-Systeme von dbh und/oder DAKOSY, beispielsweise für die Anwendung CODIS oder die Slot Buchung. Sie werden benötigt, wenn die Prüfung eines Abholrechts über diese Inhouse-Systeme gegen German Ports erfolgt.

Wer weder Slots bucht noch in CODIS registriert ist und diese Systeme nicht nutzt, verfügt über keine Legacy-Codes. In diesem Fall ist keine Eintragung erforderlich.

Wie Legacy-Codes hinterlegt werden, wird in unseren Tutorials erklärt.

Der Status „Pending Inspection“ bedeutet, dass für den Container eine Inspektion vorgesehen ist und das Abholrecht vorübergehend eingefroren wurde. Solange dieser Status besteht, kann das Abholrecht nicht verändert werden.

Hier können sie sich zu sicherheitsrelevanten Meldungen und Verdachtsfällen außern.

Das German Ports Webinterface ist über den direkten Link zur German Ports Plattform erreichbar.

Registrierung & Anbindung

Die Registrierung erfolgt über die Registrierungsseite von German Ports. Dort werden zunächst die erforderlichen Angaben zum Unternehmen übermittelt.

Nach Prüfung der Angaben werden die entsprechenden Vertragsunterlagen bereitgestellt. Sobald die erforderlichen Verträge abgeschlossen und die technische Einrichtung beziehungsweise Freischaltung erfolgt ist, kann German Ports genutzt werden.

Zur Registrierung

Nein, die Registrierung ist der erste Schritt. Die Nutzung von German Ports ist möglich, sobald der erforderliche Vertrag mit DAKOSY und/oder dbh abgeschlossen und die technische Einrichtung beziehungsweise Freischaltung erfolgt ist.

Nein, zunächst wird das Unternehmen bei German Ports registriert.

Anschließend können die festgelegten Admin-User weitere Niederlassungen und Nutzerkonten im German Ports Webinterface einrichten und verwalten.

Weiterführende Informationen zur Einrichtung finden sich im zugehörigen User-Guide. –> Link

Pro Mandanten können zwei Admin-User eingerichtet werden.

Soll ein Admin-User geändert werden, muss der neue Nutzer zunächst angelegt werden. Anschließend wird dem Support mitgeteilt, welcher Nutzer die Admin-Rechte erhalten soll.

Sind bereits zwei Admin-User eingerichtet, muss zusätzlich angegeben werden, welchem Nutzer die Admin-Rechte entzogen werden sollen.

Das hängt davon ab, wie die Zusammenarbeit zwischen Consignee und Spediteur vereinbart ist und wer das Abholrecht erhält und verwaltet. Dabei ist besonders relevant, wer laut Abtretungsvereinbarung das Freistellungsrecht übernehmen soll.

Der Consignee verwaltet das Abholrecht selbst:
Erhält der Consignee das Abholrecht direkt über German Ports und beauftragt beispielsweise eine Spedition lediglich mit der Abholung, muss der Consignee bei German Ports registriert sein.

Ein Dienstleister verwaltet das Abholrecht:
Übernimmt beispielsweise eine Spedition die Freistellung im eigenen Namen und wird das Abholrecht auf Grundlage einer Abtretungsvereinbarung auf die Spedition übertragen, reicht die Registrierung der Spedition aus.

Entscheidend ist die vertragliche Rollenverteilung. Registriert sein muss grundsätzlich das Unternehmen, das das Abholrecht erhalten und verwalten soll.
German Ports verwaltet keine Abtretungsvereinbarungen und ist nicht an den zugrunde liegenden vertraglichen Vereinbarungen beteiligt.

German Ports kann je nach Rolle und technischem Prozess auf unterschiedliche Weise genutzt werden:

Schnittstellenanbindung: Die Anbindung eigener IT-Systeme ist über verschiedene Schnittstellen möglich. Je nach Rolle und Prozess stehen beispielsweise EDI, XML und REST zur Verfügung.
Bestehende Systeme und Anwendungen: In bestimmten Prozessen kann German Ports über bereits genutzte Systeme und Anwendungen angebunden werden.
Webinterface: Registrierte Unternehmen können German Ports auch über das Webinterface nutzen. Dort stehen – abhängig von der jeweiligen Rolle – verschiedene Funktionen zur Verfügung.

Nein, German Ports kann sowohl über eine Schnittstelle als auch über das Webinterface genutzt werden.

Alle Informationen zu den Kosten für die Nutzung von German Ports finden sich auf der Preisseite.

Zu den Preisen

German Ports ist über mehrere Ebenen abgesichert. Dazu gehören unter anderem bewährte
Cloud- und Azure-Mechanismen wie Redundanz, regelmäßige Backups mit Wiederherstellungsmöglichkeiten sowie ein kontinuierliches Monitoring und eine schnelle Reaktion im Störungsfall.

Weiterführende Informationen, Dokumentationen, User-Guides und Tutorials finden Sie auf der Tutorial-Seite.

Für weitere Fragen stehen die Kontaktmöglichkeiten auf der Kontaktseite zur Verfügung.

Reederei

Ja, damit ein Abholrecht eindeutig zugestellt und weitergegeben werden kann, müssen die beteiligten Rechteinhaber bei German Ports registriert und angebunden sein.

Bei Carrier- und Merchant-Haulage-Containern kann das Abholrecht an einen Rechteinhaber übertragen werden.

Wird kein Rechteinhaber angegeben oder in der Freistellung das Carrier-Haulage-Flag gesetzt, verbleibt das Abholrecht bei der Reederei.

Soll das Abholrecht an ein Subunternehmen oder eine Niederlassung übertragen werden, kann deren German Ports-ID hinterlegt werden. Alternativ kann der Carrier-Haulage-Prozess über das Webinterface gestartet werden.

Hier geht es zum Tutorial „Abholrechte erstellen“

Ja, das Ablaufdatum kann je nach Anbindung durch ein Update per COREOR, Release Order XML oder über die REST-Anbindung geändert werden.

Alternativ ist die Änderung über das Webinterface möglich. Der aktuelle Rechteinhaber wird über die Änderung informiert.

Hier geht es zum Tutorial „Abholrechte modifizieren“

Ja, eine Änderung ist durch Stornierung und Neuanlage der Freistellung über die jeweilige Anbindung oder über das Webinterface möglich.

Über das Webinterface können bestehende Abholrechte zurückgezogen und anschließend neu zugewiesen werden.

Ändert sich das Terminal, muss die bestehende Freistellung zunächst storniert werden. Anschließend wird eine neue Freistellung für das neue Terminal erstellt.

Im Webinterface wird dazu das vorhandene Abholrecht storniert und anschließend ein neues Abholrecht mit dem geänderten Terminal angelegt.

Soll ein Container für eine Inspektion außerhalb des Terminals transportiert und anschließend zurückgebracht werden, ist die Zustimmung der Reederei erforderlich.

Die Reederei muss den Status „Pending Inspection“ bestätigen oder das Setzen dieses Status vorab erlauben. Ohne Zustimmung kann das Terminal den entsprechenden Transport nicht organisieren.

Die German Ports-IDs aller registrierten Unternehmen sind im German Ports Webinterface verfügbar und können dort heruntergeladen werden. Reedereien können diese Liste nutzen, um die German Ports-IDs den eigenen internen IDs zuzuordnen.

Die Liste ist ausschließlich für diese Zuordnung durch Reedereien vorgesehen. Für andere Unternehmen ist ein entsprechendes Mapping nicht vorgesehen.

Ist eine technische oder organisatorische Zuordnung nicht möglich, kann das German Ports-Team kontaktiert werden, um alternative Lösungswege zu klären.

Spedition

Zunächst muss das Unternehmen den Registrierungsprozess bei German Ports durchlaufen. Dabei kann bereits angegeben werden, wie German Ports genutzt werden soll.

Anschließend werden die entsprechenden Vertragsunterlagen bereitgestellt. Nach Abschluss des Vertrags erfolgt die Einrichtung durch dbh und/oder DAKOSY. Danach kann German Ports genutzt werden.

Zunächst muss das Unternehmen den Registrierungsprozess bei German Ports durchlaufen. Dabei kann bereits angegeben werden, wie German Ports genutzt werden soll.

Anschließend werden die entsprechenden Vertragsunterlagen bereitgestellt. Nach Abschluss des Vertrags erfolgt die Einrichtung durch dbh und/oder DAKOSY. Danach kann German Ports genutzt werden.

Ja, für die Nutzung in Hamburg ist ein Vertrag mit DAKOSY erforderlich. Für die Nutzung in Bremerhaven und/oder Wilhelmshaven wird ein Vertrag mit dbh benötigt.

Wer German Ports in allen drei deutschen Seehäfen nutzen möchte, benötigt daher Verträge mit DAKOSY und dbh.

Nein, ein Abholrecht muss nicht gesondert angenommen werden. Die Aktivierung erfolgt automatisch beim Empfang.

Sobald ein Unternehmen das Abholrecht erhält, kann es dieses nutzen oder weitergeben. Eine zusätzliche Freischaltung ist nicht erforderlich.

Als Rechteinhaber kann ein Abholrecht je nach Berechtigung weitergegeben, zurückgezogen, zurückgegeben oder selbst genutzt werden.

Diese Funktionen können abhängig von der Anbindung über eine Schnittstelle oder das Webinterface ausgeführt werden.

Weitere Informationen finden sich im User-Guide.

 

Ein Subunternehmen kann über die German Ports-ID, die VAT-Nummer oder den Unternehmensnamen gesucht werden.

Im Webinterface steht dafür eine Suchfunktion zur Verfügung. Dort werden ausschließlich Unternehmen angezeigt, die bei German Ports registriert sind.

Nein, ein Abholrecht kann immer nur an einen Logistiker weitergegeben werden.

Das Abholrecht kann über die Funktion „Abholrecht zurückziehen“ zurückgezogen werden.

Dadurch verliert der Logistiker das Abholrecht und es wird an den vorherigen Rechteinhaber zurückgegeben.

Ja, solange das Abholrecht noch nicht genutzt wird, kann es zurückgezogen werden –
auch wenn es bereits an weitere Rechteinhaber weitergegeben wurde. Das Abholrecht fällt dabei bis zum zurückziehenden Rechteinhaber zurück.

Nein, ein Rechteinhaber kann nur sehen, von wem das Abholrecht erhalten und an wen es weitergegeben wurde.

Ja, das ursprünglich freistellende Unternehmen, beispielsweise eine Reederei, kann das Abholrecht zurückziehen oder stornieren, solange es noch nicht genutzt wurde.

Spedition – Truck

Für die Abholung eines Containers müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Unternehmen, das den Slot bucht, muss über ein aktives Abholrecht in German Ports verfügen.
  • Der Fahrer muss sich bei der Ankunft am Terminal eindeutig identifizieren. Je nach Terminal erfolgt die Identifikation über ein IDP-System, beispielsweise CONROO, Passify oder ImpalaID.
  • Die für die Abholung erforderlichen Daten werden über German Ports verarbeitet.

Ja, sofern das jeweilige IDP-System dies unterstützt, kann ein Fahrer mehreren registrierten Unternehmen zugeordnet sein. Beispielsweise kann ein Fahrer über CONROO, Passify oder ImpalaID für mehrere Unternehmen freigeschaltet werden.

German Ports selbst verwaltet keine Fahrerdaten.

Ob German Ports für die Nutzung von TruckGATE erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Prozess ab. Alle Informationen zum Zusammenspiel von TruckGATE und German Ports finden sich in den entsprechenden FAQs auf der TruckGATE-Website.

Ja, die bekannten Prozesse in TruckGATE bleiben bestehen.

Für die Slot Buchung muss der berechtigte Fahrer zuvor in German Ports hinterlegt sein. Die Zuordnung kann durch berechtigte Nutzende des jeweiligen Unternehmens in German Ports vorgenommen werden.

Anschließend kann die Slot Buchung wie gewohnt über TruckGATE erfolgen.

Bei TruckGATE kann der Container nur durch den Fahrer abgeholt werden, für den der entsprechende Slot gebucht wurde.

Vor der Anfahrt muss sichergestellt sein, dass der gebuchte Fahrer auch im Abholrecht mit der korrekten CONROO-, Passify- oder Impala-ID hinterlegt ist.

Bei einem Fahrerwechsel muss in TruckGATE ein neuer Slot gebucht werden.

Liegt für den Container beim buchenden Unternehmen kein gültiges Abholrecht vor, wird die Slot Buchung technisch abgelehnt.

Das Terminalsystem prüft, ob ein gültiges Abholrecht vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, erscheint eine Fehlermeldung und die Buchung kann nicht abgeschlossen werden.

Ein kurzfristiger Fahrerwechsel ist grundsätzlich möglich, solange die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und das Abholrecht aktiv ist.

Der neue Fahrer muss sich am Terminal ordnungsgemäß über ein IDP-System ausweisen und dort dem Fuhrunternehmen zugeordnet sein.

Wichtig: Diese Regelung gilt nicht für TruckGATE. Bei TruckGATE muss für den neuen Fahrer ein entsprechender Slot gebucht werden.

Der Slot wird technisch ungültig, eine neue Buchung durch den neuen Rechteinhaber ist nötig. Das System prüft erneut beim Check-in am Terminal. Fehlt das gültige Abholrecht, wird der Zugang verweigert.

Spedition – Bahn

Für die Abholung per Bahn muss der Bahnoperator in German Ports über das gültige Abholrecht für den Container verfügen. Gleichzeitig muss derselbe Bahnoperator im Transportauftrag angegeben sein. Stimmen die Angaben nicht überein, wird die Bereitmeldung vom Terminal abgelehnt.

Zusätzlich müssen die erforderlichen Legacy-Codes, insbesondere Carrier Codes (CARCO) und CODIS Codes, im German Ports Webinterface hinterlegt sein. Fehlende oder fehlerhaft hinterlegte Codes können dazu führen, dass die Bereitmeldung technisch nicht verarbeitet werden kann.

Nein, im Bahn-Prozess wird das Abholrecht auf Ebene der jeweiligen juristischen Person geprüft, nicht auf Ebene der natürlichen Person – des Lokführers.

Nein, derzeit entspricht der Prozess dem bisherigen Verfahren vor der Einführung von German Ports. Eine eigenständige Erstellung von Freistellungen durch Bahnoperatoren ist aktuell noch nicht möglich.

Diese Funktion soll zu einem späteren Zeitpunkt freigeschaltet werden. Der Starttermin wird in Abstimmung mit den Terminals rechtzeitig bekannt gegeben.

Spedition – Binnenschiff

Nein, im Binnenschiff-Prozess wird das Abholrecht auf Ebene der jeweiligen juristischen Person geprüft, nicht auf Ebene der natürlichen Person – des Kapitäns.

Terminal

Wird ein Terminal mit dem Transport zu einer CPA (Containerprüfanlage) beauftragt, muss die Reederei den Statuswechsel zu „Pending Inspection“ entweder aktiv bestätigen oder dem Terminal vorab erlauben, diesen Status zu setzen.

Diese zusätzliche Bestätigung dient als weitere Sicherheitsinstanz und soll verhindern, dass ein solcher Sonderprozess ohne Zustimmung der Reederei ausgelöst wird.

Bei behördlichen Inspektionen kann es erforderlich sein, dass das Terminal aktiv wird.

Wird ein Terminal damit beauftragt, einen Container außerhalb des Terminalgeländes zu einer CPA oder VET zu transportieren, muss die Reederei den Status „Pending Inspection“ entweder bestätigen oder vorab erlauben, dass das Terminal diesen Status setzt.

Ohne diese Zustimmung kann das Terminal den Transport nicht organisieren.

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